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Modedroge Spice
Der Freistaat Bayern hat Mischungen der Modedroge Spice mit Cannabis-ähnlichen Zusätzen als bedenkliche Arzneimittel eingestuft. Ab sofort ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) der Handel in Bayern damit verboten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte Ende Dezember 2008 das synthetische (künstlich) hergestellte Cannabinoid JWH-018 in Spice nachgewiesen. Auch künstlich hergestellte Cannabis-ähnliche Wirkstoffe haben Abhängikeitspotential. Die Langzeitwirkungen sind noch nicht bekannt.
Die neue Modedroge "Spice" ist eine Kräutermischung von mindestens 9 Kräutern, die seit 2003 zunächst als SPICE GOLD im Handel erhältlich war und ursprünglich als Räucherware verkauft wurde. Seit Sommer 2008 nahm der Konsum zu. Es wurde festgestellt, dass immer mehr Jugendliche die Kräutermischung im Joint oder in einer Wasserpfeife rauchen. Diese Kräutermischung ist aber keineswegs harmlos. Schon geringe Mengen können zu Kreislauf- und Wahrnehmungsstörungen führen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat daher unverzüglich nach Vorlage des Gutachtens vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Einstufung als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel gemäß § 21 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Es muss angenommen werden, dass auch andere Spice-Mischungen und vergleichbare Produkte pharmakologisch wirksame Zusätze wie JWH-018 enthalten können und es sich damit ebenfalls um bedenkliche und daher verbotene Arzneimittel handelt. Im Arzneimittelgesetz ist das Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel ausdrücklich verboten. Deshalb hat Bayern den Bund aufgefordert, ein möglichst umfassendes Verbot solcher Substanzen im Betäubungsmittelgesetz zu regeln.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21.01.2009 die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr. Sie wird im Laufe dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst.
Gerade neue Modedrogen wie "Spice" zeigen, wie wichtig eine umfassende Präventionsarbeit und ständige Wachsamkeit bei Partydrogen ist. Das vom Bayerischen Gesundheitsministerium 1996 initiierte Beratungsprojekt "Mindzone" wird daher 2009 um das Thema "Kräuterdrogen" erweitert. "Mindzone" bietet am mobilen Infostand und direkt in der bayerischen Partyszene vertrauliche und kompetente Beratung an sowie Informationen zu Partydrogen und Sucht. Bei überwiegend nächtlichen Aktionen erreicht "Mindzone" in Bayern 70.000 Jugendliche und junge Erwachsene. Das bayerische Gesundheitsministerium unterstützt das Projekt "Mindzone" mit jährlich 220.000 Euro im Rahmen der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern.