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Pflegekammer
Der Freistaat Bayern wird als erstes Bundesland eine eigene Pflegekammer einrichten.
Am 9. Februar 2011 wurde mit Vertretern von neun Pflegeverbänden das "Bündnis für Pflegekammer" gegründet , mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung der Einführung einer Pflegekammer. Damit erhält die heute größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mit über 100 000 ausgebildeten Pflegekräften eine eigene Stimme. Eine Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat hier folglich mehr Gewicht und Schlagkraft.
Durch die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards wird die Pflegekammer einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der Pflegeleistungen und zum Entgegenwirken eines drohenden Mangels an Pflege-Fachkräften leisten und somit auch dem Schutz der bayerischen Bürger und Bürgerinnen beitragen. Gerade dies stellt bei der momentanen demographischen Entwicklung eine große Herausforderung für die älter werdende Gesellschaft dar.
Die wichtigsten Aufgaben der Pflegekammer sind:
- der Erlass einer verbindlichen Berufsordnung,
- die Berufsaufsicht,
- die Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien,
- die Regelung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Pflegenden,
- die Registrierung aller Berufsangehörigen sowie
- als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu dienen.
Die Pflegekammer ist ein wichtiges Instrument zur Lösung der Probleme im Bereich der Pflege. Ziel ist es zum einen den Interessen der Berufsgruppe eine Plattform zu bieten, als auch dem gesamten Berufsstand mehr Attraktivität und Ansehen beizumessen. Neben der Pflegekammer sind weitere Maßnahmen notwendig, um wieder mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, z.B. bessere Bezahlung und Bürokratieabbau.
Bündnispartner der Pflegekammer sind:
- die Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe e.V.,
- der Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern e.V.,
- der Deutsche Pflegerat,
- der Deutsche Pflegeverband,
- der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V.,
- der Katholische Berufsverband für Pflegeberufe e.V.,
- der Verband der Schwesternschaft vom Roten Kreuz in Bayern e.V.,
- die Landesgruppe Bayern der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V.
- sowie die Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe Bayern e.V.
Mitglieder in der Kammer werden alle Pflegefachkräfte, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als:
- Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger,
- oder Altenpfleger besitzen (nach staatlicher Prüfung und mindestens 3-jähriger Ausbildung) und in Bayern pflegerisch tätig sind oder hier ihren Hauptwohnsitz haben.
Medizinische Fachangestellte, Pflegehilfskräfte und Personen, die in der Laienpflege tätig sind, können nicht Kammermitglied werden.

