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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Fragen und Antworten zur Pflegekammer

Warum brauchen wir eine Pflegekammer?

  • Größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen braucht eine eigene Stimme.
  • Eine Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat mehr Gewicht und Schlagkraft.
  • Die Pflegekammer ist ein wichtiges Instrument zur Lösung der Probleme im Bereich der Pflege.

Was sind die Vorteile einer Pflegekammer?

  • Starke Interessensvertretung der über 100.000 ausgebildeten Pflegekräfte in Bayern.
  • Steigerung der Attraktivität und des Ansehens der Pflegeberufe.
  • Sicherung der hohen Qualität bei den Pflegeleistungen.
  • Eigenverantwortliche und vor allem sachnähere Erledigung der Angelegenheiten der Berufsangehörigen.

Wer wird Mitglied in einer Pflegekammer?

  • Alle Pflegefachkräfte, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger besitzen (nach staatlicher Prüfung und mindestens 3-jähriger Ausbildung) und
  • in Bayern pflegerisch tätig sind oder hier ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Nicht Mitglied werden Medizinische Fachangestellte, Pflegehilfskräfte und Personen, die in der Laienpflege tätig sind.

Wie soll die Pflegekammer aufgebaut sein?

  • Eine Pflegekammer wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet.
  • Organe einer Pflegekammer sind die Vollversammlung und der Vorstand.
  • Die Vorstandsmitglieder und Delegierten einer Kammer sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
  • Daneben soll eine kammerinternen Verwaltung mit hauptberuflich Beschäftigten aufgebaut werden.

Was macht eine Pflegekammer?

  • Berufsaufsicht (Erlass einer verbindlichen Berufsordnung und Überwachung der rechtmäßigen Ausübung des Pflegeberufs).
  • Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien.
  • Regelung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Pflegenden.
  • Registrierung aller Berufsangehörigen.
  • Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger.

Wie finanziert sich eine Pflegekammer?

  • In der Gründungsphase will der Freistaat die Pflegekammer durch eine Anschubfinanzierung unterstützen.
  • Danach finanziert sich die Pflegekammer selbst.
  • Hierzu erhebt sie von ihren Mitgliedern Beiträge, die sich an ihrem Aufwand und ihren Leistungen orientieren.
  • Die Beiträge können nach dem Einkommen der Mitglieder in einem zumutbaren Rahmen sozial gestaffelt werden.