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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Rechtsgrundlagen im Bereich Gesundheit

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und des Bestattungsgesetzes

Das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und das Bestattungsgesetz (BestG) bedarf der Überarbeitung. Die Gesetzesänderung bietet die Grundlage, um die Präventionsmaßnahmen des Freistaats weiter auszubauen und Bürokratie abzubauen. Im Wesentlichen enthält der Entwurf folgende Änderungen:

Es sollen künftig vorhandene Impfausweise und Impfbescheinigungen bei der Schuleingangsuntersuchung und weiteren schulischen Impfberatungen verpflichtend vorgelegt werden. Für die ambulanten Krankenpflegedienste in Bayern bietet der Gesetzentwurf Erleichterungen. Sie müssen sich nur noch einmal bei den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz melden.

Zudem wird die gesetzliche Grundlage für landesweite Einladungsverfahren zu weiteren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen geschaffen, etwa für ein Darmkrebs-Screening.

Im Hinblick auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und des Gesetzes zu ihrer Durchführung sowie in Bezug auf das Gendiagnostikgesetz (GenDG) und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) soll jeweils eine Rechtsgrundlage zur Bestimmung der zuständigen Vollzugsbehörden geschaffen werden. Zudem wird eine erweiterte Möglichkeit begründet, mit den Aufgaben im Vollzug der IGV auch Personen des Privatrechts zu beauftragen (Beleihung durch Rechtsverordnung oder öffentlich-rechtlichen Vertrag).

Weiter besteht Änderungsbedarf in Bezug auf die Regelungen über die Tätigkeit der Ethik-Kommissionen bei den staatlichen Hochschulen und bei der Bayerischen Landesärztekammer. Es ist das Verfahren bei der Beurteilung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten und bei der Leistungsbewertungsprüfung eines In-Vitro-Diagnostikums zu regeln.

Im BestG soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass in der Bestattungsverordnung (BestV) neben dem Ehegatten und anderen Personen auch die Lebenspartnerin und der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz als Bestattungspflichtige bestimmt werden können.

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des GDVG und des BestG wurde am 16. Januar 2012 vom Ministerrat gebilligt und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wurde mit der Einleitung der Verbandsanhörung beauftragt.

zum Gesetzentwurf (barrierearme PDF 223 KB)