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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Informationen zur Lebensmittelkette

Die Informationen in Bezug auf die Lebensmittelkette müssen Folgendes umfassen:

  • aktuelle Informationen zur Tiergesundheit des Betriebs oder der Region,
  • den Gesundheitszustand der Tiere,
  • Information zu Tierarzneimitteln sowie die sonstigen Behandlungen, die die Tiere innerhalb eines sicherheitserheblichen Zeitraums vor der Schlachtung erhalten haben
  • das Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können,
  • die Ergebnisse der Analysen von Proben, die Tieren entnommen wurden
  • Berichte über die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb
  • Produktionsdaten, wenn dies das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnte
  • Name und Anschrift des privaten Tierarztes, den der Betreiber des Herkunftsbetriebs norma-lerweise hinzuzieht.