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Lebensmittelsicherheit in Bayern
www.lebensmittelsicherheit.bayern.de informiert über Bayerns Maßnahmen und Initiativen zur Sicherstellung gesundheitlich einwandfreier und richtig gekennzeichneter Lebensmittel. In der Wunschliste der Verbraucher stehen sichere Lebensmittel ganz oben. Dafür sorgen neben Herstellern und Händlern auch die Behörden der Lebensmittelüberwachung. Neben dem bayerischen Gesundheitsministerium als oberster Lebensmittelüberwachungsbehörde gehören dazu die Gesundheits- und Veterinärämter sowie die Lebensmittelkontrolleure. Fachlich werden diese vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Hotline für vertrauliche Hinweise
Bürger können dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geben
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Rückstände in Lebensmitteln
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht Lebensmittel auf Rückstände und Kontaminanten wie z.B. Mykotoxine, Dioxine Pestizide, Radioaktivität
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Lebensmittelsicherheit
Die Verbraucher haben Anspruch auf bestmögliche Lebensmittelsicherheit. Deshalb optimiert Bayern die Strukturen in der Lebensmittelüberwachung und stärkt das Kontrollsystem
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Lebensmitteluntersuchungen
Als Fachbehörde für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln spielt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine zentrale Rolle
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Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Lebensmittelbetriebe sind nach EU-Recht verpflichtet, sich bei den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten registrieren zu lassen
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Futtermittel für Nutz- und Heimtiere
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittel-unternehmer überwacht und Futtermittel untersucht
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Chloramphenicol in Urinproben von Schweinen
Bei Routinekontrollen wurde Chloramphenicol in Urinproben von Mastschweinen nachgewiesen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informiert.
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Fleischhygieneüberwachung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes wird die Fleischhygiene- überwachung zum 1. Januar 2008 verstaatlicht
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Informationen zur Lebensmittelkette
Ab 01.01.2010 sind alle Schlachtbetriebe verpflichtet, Informationen zur Lebensmittelkette einzuholen
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