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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Lebensmittelhygiene

Die Schaffung ausreichender hygienischer Grundvoraussetzungen ist für einwandfreie, hygienisch unbedenkliche Lebensmittel unerlässlich. Dies gilt gleichermaßen für die Räumlichkeiten in den Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden (Betriebshygiene), für die Herstellung der Lebensmittel selbst (Produktionshygiene) als auch für die daran beteiligten Mitarbeiter Lebensmittelbetrieben (Personalhygiene).

Die amtliche Überwachung leistet durch eigene Kontrollmaßnahmen und durch die Überprüfung der Eigenkontrollen der Lebensmittelbetriebe, ggf. auch durch sachkundige Empfehlungen, einen wichtigen Beitrag.

Diese für den Lebensmittelunternehmer getroffenen Feststellungen gelten im Prinzip auch für jede Privatperson; Beispiele:

  • Vermeidung von Kreuzkontamination (mit Salmonellen): Rohkost (Salate) nicht mit rohem Fleisch (Huhn, aber auch Schweinefleisch) in direkten oder indirekten Kontakt (Schneidebretter) bringen;
  • ausreichende Erhitzung: Tees für Kinder und alte Menschen mit kochendem Wasser aufgießen; Frühstückseier für alte oder kranke Menschen durch erhitzen;
  • ausreichende Kühlung: schnelles Durchkühlen erhitzter Speisen wie z.B. Suppen;
  • Reinigung von Waldfrüchten vor Verzehr unter fließendem Wasser;
  • kein Verzehr von Trockenfrüchten, die Veränderungen in Farbe oder Konsistenz aufweisen.