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Lebensmittelsicherheit in Bayern:Verstoß gegen das Lebensmittelrecht in einem schwäbischen Lebensmittelbetrieb
Die Spezialeinheit des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüfte sofort nach Bekanntwerden des Verstoßes gegen das Lebenmittelrecht gemeinsam mit Landratsamt und Regierung einen schwäbischen Lebensmittelbetrieb. Der Betrieb wurde sofort geschlossen, Ware und Geschäftsunterlagen sicher gestellt und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Lebensmittel gelangen nicht mehr in den Handel.
Von der sichergestellten Ware wurden Proben zur sensorischen und mikrobiologischen Untersuchung am LGL gezogen. Ziel ist es, die Verkehrsfähigkeit der im Betrieb über das K3-Material hinaus vorhandenen Ware zu prüfen.
Der Betrieb hatte zuvor für den menschlichen Verzehr ungeeignetes Material (sog. K3-Material) aus Schleswig-Holstein bezogen, als ''lebensmitteltauglich'' umetikettiert und weiter nach Berlin an einen Döner-Hersteller geliefert. Die sichergestellten Liefer- und Vertriebslisten und weitere Geschäftsunterlagen werden auf Hinweise durchforstet, ob über das bisher Bekannte weiteres K3-Material bezogen und ggf. als Lebensmittel in Verkehr gebracht worden ist. Die Länderbehörden sind informiert.
Zudem wurden die Bundesbehörden umgehend über den Vorfall informiert, da über die Angabe eines belgischen Betriebes in den Frachtpapieren ein anderer Mitgliedstaat involviert sein könnte.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung vom 28.08.2007: Verbraucherschutzministerium: Aufgedeckten kriminellen Machenschaften binnen 24 Stunden Handwerk gelegt
- Pressemitteilung vom 31.08.2007: Ergebnis der Laboruntersuchungen
- Lebensmittelüberwachung - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
