Gebühren im Bereich des Lebensmittel-und Futtermittelrechts
Grundlagen
Im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch. Um zu gewährleisten, dass zur Durchführung dieser Kontrollen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich Gebühren für diese Kontrollen erhoben. Keine Gebühren werden erhoben, wenn
- es sich um Regelkontrollen handelt, die zu keinen oder insgesamt nur geringfügigen Beanstandungen geführt haben und
- die Gebührenerhebung nicht in besonderen Rechtsvorschriften oder wegen besonderer Überwachungsbedürftigkeit vorgeschrieben ist. Solche Rechtsvorschriften, die die Gebührenerhebung vorschreiben, gibt es zum Beispiel für Kontrollen in Betrieben, die mit Fleisch umgehen.
Gebühren für Kontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich sind kostendeckend zu erheben. Rechtliche Vorgaben für die Gebührenerhebung enthalten insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie das Kostengesetz und das Kostenverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen - Links“ am Ende dieser Seite).
Leitfaden
Als Hilfestellung zur Anwendung des Kostenverzeichnisses hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit außerdem einen Leitfaden (siehe "Weiterführende Informationen-Download“ am Ende dieser Seite) erarbeitet.
- Im Leitfaden werden Vorgaben dazu gemacht, wie die Gebühren innerhalb der Rahmen im Einklang mit Gemeinschaftsrecht und bayerischem Kostenrecht festzusetzen sind. In diesem Zusammenhang werden auch die berücksichtigungsfähigen Kostenbestandteile aufgezählt.
- Daneben enthält der Leitfaden auch grundsätzliche Ausführungen zur Kostenpflicht von Kontrollen im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts.
Weiterführende Informationen
Links
- Weitere Informationen zu Fleischhygienegebühren
- EU-Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
- Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz )
- Kostengesetz (KG)
