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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Fleischhygienegebühren

Kostenverzeichnis

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) vom 20. Dezember 2007, wurde die Fleischhygieneüberwachung im Rotfleischbereich zum
1. Januar 2008 verstaatlicht. Die Fleischhygienegebühren werden daher ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr auf der Grundlage kommunaler Satzungen, sondern nach dem Kostenverzeichnis erhoben. Das Kostenverzeichnis wurde zum 1. Januar 2008 entsprechend angepasst.

Außerdem waren zum 1. Januar 2008 weitere kostenrechtliche Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz umzusetzen.

Wesentliche Punkte der Neugestaltung der Fleischhygienegebühren waren:

  • Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 gelten neue Mindestgebühren für die Frischfleischuntersuchung. Im Kostenverzeichnis wurden Rahmengebühren festgelegt. Die Untergrenze des Rahmens entspricht der europarechtlichen Mindestgebühr, die Obergrenze wurde aus einer Erhebung kommunaler Satzungen ermittelt.
  • In Zerlegebetrieben ist zwingend nach Tonnage abzurechnen. Auch für diesen Bereich wurden jedoch Rahmengebühren geschaffen, so dass der konkrete Kontrollaufwand in eine Gebühr je Tonne umgerechnet und erhoben werden kann.

Änderungen zum 1. August 2008

Durch die Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes zum 1. August 2008 sind für alle lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen im Fleischbereich ab 1. August 2008 wieder kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben. Der Leitfaden zur Anwendung des Kostenverzeichnisses wurde entsprechend angepasst.