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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Symposium "Krankenhaus und Recht"

Die Veranstaltungsreihe "Symposium Krankenhaus und Recht" besteht seit dem Jahr 2005. Das erste Symposium fand am 9. November 2005 im Deutschen Herzzentrum München statt, seither wird die Reihe jährlich im November in einem Münchener Krankenhaus fortgeführt.

Ziel des Symposiums ist es, aktuelle rechtliche Fragen im Krankenhausbereich zu erörtern, wobei dem Auditorium ausreichend Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten geboten wird. Das Symposium richtet sich daher in erster Linie an Krankenhausträger, Rechtsanwälte und Mitarbeiter der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die mit der Materie "Krankenhausrecht" befasst sind. Der Zielgruppe soll ein Forum geboten werden, um sich über aktuelle juristische Fragen umfassend zu informieren und diese mit den Referenten zu diskutieren. Daneben bietet die Veranstaltungsreihe gute Möglichkeiten, sich innerhalb des Auditoriums fachlich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende auszubauen.

In jedem Jahr werden zwei aktuelle Schwerpunktthemen aufgegriffen, die in jeweils drei Vorträgen ausführlich erörtert werden. Der Eingangsvortrag führt in die Thematik ein und erläutert die rechtlichen Grundlagen. Hierfür konnten jeweils renommierte Professoren gewonnen werden. Die anschließenden Referate befassen sich mit praktischen Fällen, benennen die rechtlichen Probleme und skizzieren Lösungsvorschläge. Der Fokus der Veranstaltungsreihe ist bewusst auf das Thema "Recht" gesetzt, da die äußerst komplexe Materie des Krankenhausrechts für die Krankenhäuser vielfältige Probleme aufweist, bisher bestehende Vortragsveranstaltungen rechtliche Aspekte aber in der Regel nur am Rande streifen.

Die Akzeptanz der Veranstaltungsreihe zeigt, dass rechtliche Fragen für die Krankenhäuser von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ausführliche Berichte zu den einzelnen Symposien finden Sie unter "Weiterführende Informationen".