Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Gegenstand der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist die palliativmedizinische Basisversorgung, die den Großteil der Sterbenden im ambulanten Bereich versorgt. Sie wird durch Hausärzte und Pflegedienste erbracht.
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist Grundlage für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Im Gegensatz zur spezialisierten Versorgung ist die allgemeine ambulante Palliativversorgung jedoch weder gesetzlich geregelt noch definiert. Dies führt zu vielfachen praktischen Schwierigkeiten und Unsicherheiten, unter anderem in der Abgrenzung zur spezialisierten Versorgung.
Engagement des Gesundheitsministeriums für die Stärkung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung
Der Expertenkreis "Palliativmedizin und Hospizarbeit“ befasst sich derzeit unter der Geschäftsführung des Gesundheitsministeriums in einer Arbeitsgruppe mit der Stärkung der palliativmedizinischen Basisversorgung. Es wurden hierzu drei Handlungsfelder benannt:
Qualifikation (von Ärzten und Pflegepersonal), Koordination (der Basisversorgung) und Entschleunigung (mehr Zeit für schwerkranke und sterbende Patienten).
Die Arbeitsgruppe hat bereits erste Ergebnisse erzielt. Eine vorläufige Definition der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung als Abgrenzung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung konnte erarbeitet werden. Darüber hinaus haben der Bayerische Hausärzteverband und die Bayerische Landesärztekammer im Rahmen der Arbeitsgruppe eine Verstärkung des palliativmedizinischen Fortbildungsangebotes für Hausärzte im Rahmen ihrer Pflicht-Fortbildung vereinbart. Damit werden in Zukunft nahezu alle in der breiten Versorgung tätigen Hausärzte in Bayern in Palliativmedizin fortgebildet.
Die Arbeitsgruppe wird weitere Empfehlungen zu den benannten Handlungsfeldern erarbeiten.

