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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Krankenhauspolitik

Die Bayerische Krankenhauspolitik ist geprägt durch die besonderen Anforderungen, die in einem Flächenstaat wie Bayern an die stationäre Gesundheitsversorgung gestellt werden. Ziel ist es, im Freistaat eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten. Staat und Kommunen haben kraft Gesetzes den Auftrag, eine entsprechende Versorgung sicherzustellen.

Zur Versorgung der Bevölkerung tragen nicht nur die Kommunen, sondern auch zahlreiche freigemeinnützige und private Krankenhausträger bei. Die Vielfalt der Krankenhausträger ist gesetzlich garantiert.

Diagramm: Träger der zugelassenen Krankenhäuser 2008: andere öffentliche = 10, kommunale = 213, freigemeinnützige = 53, private = 114


Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Gesundheitsministeriums liegt dementsprechend in der Krankenhausplanung im Sinne einer am Bedarf orientierten Kapazitätsplanung und in der Krankenhausfinanzierung. Dabei wird die Politik von dem Grundsatz bestimmt, dass in die inneren Strukturen der Krankenhäuser von Seiten des Staates nur im geringst möglichen Umfang eingegriffen werden soll. Festgelegt werden daher lediglich der Standort, die Gesamtbettenkapazität, die Fachdisziplinen und die Versorgungsstufe (Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung) der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser. Hintergrund ist die Überzeugung, dass den Krankenhäusern als Dienstleistungsunternehmen größtmöglicher Gestaltungsspielraum gewährt werden muss.

Um eine einheitliche Versorgungsstruktur in allen Regionen Bayerns zu gewährleisten, nimmt das Gesundheitsministerium zudem planerische bzw. koordinierende Aufgaben für die Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Geriatrie, Transplantationsmedizin, Palliativ- und Hospizversorgung sowie für einige weitere Versorgungsangebote (u.a. Herzchirurgie, Schlaganfallversorgung, Dialyse etc.) wahr.

Daneben beobachtet das Ministerium aufmerksam die technische Entwicklung und fördert innovative Ansätze zur Verbesserung der Patientenversorgung. Der Einsatz der birgt hier ein großes Potential für eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung.

Der Freistaat Bayern betreibt außer den Universitätsklinika und dem deutschen Herzzentrum München, die dem Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterfallen, selbst keine Krankenhäuser.

Für Fragen der Hygieneüberwachung der Krankenhäuser nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zuständig.