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Krankenhausfinanzierung
Für die Krankenhäuser bestehen im Wesentlichen zwei Einnahmequellen. Daher spricht man von der so genannten dualen Finanzierung der Krankenhäuser. Zu unterscheiden ist zwischen den Kosten für Investitionen und den laufenden Betriebskosten.
- Zum einen haben die Krankenhäuser Anspruch darauf, dass ihre notwendigen Investitionskosten (wie z.B. für Bauvorhaben, medizinische Geräte) von dem jeweiligen Bundesland übernommen werden (Krankenhausförderung).
- Dagegen werden die laufenden Betriebskosten (Personalkosten, Sachkosten wie z.B. Medikamente und Verbandsmaterial) von den Patienten bzw. von deren Krankenkassen finanziert. Hierfür bestehen detaillierte gesetzliche Vorgaben (Betriebskostenfinanzierung).

