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Krankenhausförderung
Ziele der Krankenhausförderung
Zu den Kernaufgaben eines modernen Sozialstaats zählt der Aufbau und Erhalt einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur. Den Bürgern sollen in allen Landesteilen zeitgemäße, medizinisch hochwertige Einrichtungen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche, freigemeinnützige oder private Krankenhausträger handelt. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die akutstationäre Versorgung.
Für ambulante Leistungen, aber auch für Rehabilitationseinrichtungen und im universitären Bereich gelten gesonderte Finanzierungswege.
Was wird gefördert?
Die Krankenhäuser haben Anspruch auf Finanzierung ihrer notwendigen Investitionen im Wege staatlicher Förderung.
- Am kostenträchtigsten sind dabei Neu- und Umbauten von Krankenhäusern. An einem Großteil der bayerischen Kliniken werden derzeit kleinere oder größere Baumaßnahmen durchgeführt, um notwendige Anpassungen der Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen an die Fortschritte von Medizin und Medizintechnik vorzunehmen, betriebsorganisatorische Abläufe zu verbessern, die Pflegebereiche zu modernisieren oder Versorgungslücken zu schließen. Für derartige Projekte stehen derzeit rund 300 Millionen (Mio.) Euro zur Verfügung, deren Verteilung über das jeweilige Jahreskrankenhausbauprogramm erfolgt.
- Daneben fließen den Krankenhäusern rund 192 Mio. Euro an Pauschalmitteln zu. Diese Jahrespauschalen sind von den Trägern in eigener Verantwortung zur Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter einzusetzen. Sie dienen vorwiegend zur Erneuerung medizinischer Geräte, aber auch zur Beschaffung infrastruktureller Ausstattung (z.B. EDV).
- Sollte es zur Schließung des Krankenhauses oder einer Krankenhausabteilung bzw. zur Umstellung des Betriebs auf andere Aufgaben kommen, werden hierfür pauschale Ausgleichsleistungen gewährt. Für diese Schließungs- bzw. Umstellungsförderung sind gegenwärtig rund 4 Mio. Euro vorgesehen.
- Außerdem gibt es noch weitere Fördertatbestände, wie z.B. die Mietkostenförderung, die vom Fördervolumen her aber von vergleichsweise geringerer Bedeutung sind.
Bayerische Krankenhausförderung in Zahlen
Bayern nimmt die Gesundheit seiner Bürger sehr ernst und engagiert sich seit vielen Jahren in erheblichem finanziellen Umfang für seine Krankenhäuser:
Seit Beginn der staatlichen Krankenhausförderung im Jahr 1972 hat Bayern gemeinsam mit seinen Kommunen bereits rund 20 Milliarden Euro in die bayerischen Kliniken investiert und so eine Versorgungsstruktur in allen Regionen geschaffen, deren Leistungsniveau weit über die Landesgrenzen hinaus hohes Ansehen genießt. Im Jahr 2012 ist es durch Übertragung von Restmitteln gelungen, eine im Zuge der Haushaltskonsolierung vorgenommene Reduzierung des Krankenhausförderetats um 20 Mio. Euro auf jetzt 430 Mio. Euro aufzufangen und eine bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen sicherzustellen. Zentrale Aufgabe für die Zukunft wird es ein, die für die notwendigen Investitionsmaßnahmen erforderlichen Mittel zeitgerecht bereitzustellen, um die erreichte hohe Versorgungsqualität auch weiterhin gewährleisten zu können.

