Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Darstellung ohne Bilder für kleine Bildschirme mit identischem Inhalt Ansicht vergrößern/verkleinern Link dieser Seite versenden Druckversion Inhalt der Seite vorlesen lassen

Infektionen und Epidemien

Infektionskrankheiten stellen die Gesundheitssysteme immer wieder vor enorme Herausforderungen. Dank dem Einsatz von Antibiotika hat sich die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten erheblich verbessert und mit konsequenten Impfprogrammen konnten bedrohliche Epidemien gestoppt werden. Dennoch darf gerade im Zeitalter der Globalisierung und des Klimawandels die Gefahr der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nicht unterschätzt werden.

Die gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Infektionen bildet in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Um dies zu erreichen, besteht für viele Infektionskrankheiten eine Meldepflicht.

Bei den meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Bayern stehen die durch Bakterien oder Viren ausgelöste Magen-Darm-Infektionen an erster Stelle. Aber auch bei den mittlerweile seltenen Infektionen, wie beispielsweise den Masern oder der eitrigen, durch Meningokokken ausgelösten Hirnhautentzündung, kann ein regional gehäuftes Auftreten möglich sein und damit das Einschreiten des örtlichen Gesundheitsamtes erforderlich machen.

Grundsätzlich gilt: Schutzimpfungen sind nach wie vor die wichtigste, wirksamste und kostengünstigste Maßnahme in der Vorbeugung vieler Infektionskrankheiten.


gesundheit.bayern.de