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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Grundsätze für Sucht- und Drogenpolitik

Bayern setzt auf den bewährten Dreiklang Prävention, Repression sowie Beratung und Hilfe.

Der Bayerische Ministerrat gab am 12. Juni 2007 grünes Licht für die neu aufgelegten Grundsätze für Drogen- und Suchtfragen. Sie berücksichtigen die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und gesellschaftlichen Veränderungen. Mit entschiedener Prävention, konsequenter Rechtsanwendung sowie Ausbau und Vernetzung der Suchthilfe wird die bayerische Drogen- und Suchtpolitik auch künftig gezielt fortgeführt. Der Freistaat im Jahr 2009 rund 7,6 Mio. € für Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchthilfe investiert.

Stärkung der Suchtprävention

Die Suchtprävention steht im Mittelpunkt der Sucht- und Drogenpolitik Bayerns und wird bei den legalen Suchtmitteln Tabak und Alkohol nochmals gezielt verstärkt. So wird die Bayerische Staatsregierung beispielsweise die Überwachung der Einhaltung und den Vollzug der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes noch strenger von den zuständigen Verwaltungsbehörden einfordern. Neben gezielter Aufklärung ist auch die Einschränkung der Verfügbarkeit legaler Suchtmittel insbesondere für Jugendliche wichtig.

Tabakkonsum ist international wissenschaftlich belegt die größte vermeidbare Ursache für Krankheiten und frühzeitigen Tod in allen entwickelten Ländern der Erde. Mehr als 16.000 Bürger Bayerns sterben jährlich noch vor Erreichen des 65. Lebensjahres an den Folgen des Tabakkonsums. Ebenso sind die gesundheitsschädlichen Folgen des Alkoholmissbrauches unbestritten. Schätzungen gehen von über 6.000 alkoholbedingten Todesfällen jährlich in Bayern aus.

Ausbau und Vernetzung der Suchthilfe

Die Suchtmittelfreiheit ist ein generelles Ziel der Suchthilfe. Kann diese nicht unmittelbar erreicht werden, erhalten Betroffene gezielt jede notwendige Hilfe, um einen größtmöglichen Grad an eigenständiger Lebensführung und die Integration in die Gesellschaft zu erreichen. Durch aktives Qualitätsmanagement im Rahmen der Suchthilfe können die Systeme, Organisationen, Prozesse und Abläufe optimiert werden.

Die rund 180 ambulanten Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke bilden das Kernstück des bayerischen Beratungs- und Behandlungsangebotes. Diese flächendeckenden, bedarfsorientierten Angebote bleiben erhalten und werden weiter vernetzt. Der zunehmenden Bedeutung der Kooperation des Suchthilfesystems mit den angrenzenden Hilfesystemen der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Jugendhilfe wird Rechnung getragen.

Konsequente Verfolgung bezüglich illegaler Suchtmittel

Bayern wendet sich gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit illegalen Suchtmitteln. Dies gilt insbesondere gegenüber dem abnehmenden Unrechtsbewusstsein beim Konsum von Cannabis. Kriminelle Begleiterscheinungen von illegalem Drogenkonsum werden in Bayern wie bisher konsequent und hart verfolgt.