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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Organspende und Transplantationsmedizin

Die moderne Medizin ist in der Lage, durch die Transplantation von Organen oder Geweben das Leben vieler Menschen zu retten, zu verlängern und / oder ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern.

In Deutschland leben allein über 70.000 Menschen, deren Nieren nicht mehr funktionieren, so dass sie ohne eine Nierentransplantation auf die Dialyse angewiesen sind. Bei vielen Patienten, die z. B. auf ein Herz oder eine Leber warten, hängt ihr Leben davon ab, dass für sie rechtzeitig ein Spenderorgan gefunden werden kann.

Dabei besteht ein großer Mangel an Spenderorganen. Bei Patienten auf der Warteliste für eine Niere beträgt die durchschnittliche Wartezeit ganze fünf Jahre. In Einzelfällen müssen diese Patienten aber sogar bis zu zehn Jahre auf eine passende Spenderniere warten - eine Zeit, in der sie mehrmals wöchentlich zur Dialyse müssen. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Organspende schenkt also in der Tat Leben!

Stirbt ein Mensch ist das immer ein schreckliches Ereignis. Ist dieser Mensch Organspender, so können seine Organe jedoch in vielen anderen kranken Menschen weiterleben und deren Leben retten oder ihre Krankheit therapieren. Deshalb entscheiden sich immer wieder Menschen, Organspender zu werden.

Die Voraussetzungen für eine Organspende, sind im Transplantationsgesetz des Bundes sowie den Ausführungsgesetzen der Länder genau geregelt. Zunächst müssen zwei dafür besonders qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander bei dem potentiellen Spender den endgültigen, irreversiblen Hirntod festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Hirntätigkeit vollständig - nicht nur zum Teil wie bei einem Menschen im Koma - und absolut irreversibel erloschen sein muss.

Kommt nun dieser Mensch aus medizinischen Gesichtspunkten für eine Organspende in Betracht, was auch bei alten Menschen der Fall sein kann, kommt es darauf an, ob der Tote sich bereit erklärt hat, Organe zu spenden. Die erforderliche Zustimmung zur Organspende kann z.B. aus einem Organspendeausweis eindeutig hervorgehen. Trägt der Tote seinen Willen nicht in schriftlicher Form bei sich, so werden seine Angehörigen befragt. Ist ihnen der Wille des Toten nicht bekannt, müssen sie entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Toten eine Entscheidung treffen. Dies ist natürlich für die Angehörigen des Verstorbenen, aber auch für den Arzt, der die Todesnachricht überbringen und nach der Organspende fragen muss, ausgesprochen schmerzhaft.

Es ist daher sehr wichtig, sich rechtzeitig über das Thema Organspende Gedanken zu machen, eine Entscheidung zu treffen, in einem Organspendeausweis den eigenen Willen zu dokumentieren und vor allem diese Entscheidung mit seinen Angehörigen zu besprechen.

Maßnahmen innerhalb von Bayerischen Krankenhäusern zur Anhebung des Organspendeaufkommens:

  • Einführungsveranstaltungen und Schulungen sowie eine jährliche Fachtagung für die Transplantationsbeauftragten (diese werden seit Anfang 2000 gemäß Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes (AGTTG) in jedem Krankenhaus mit Intensivbetten eingesesetzt)
  • Ausstattung der Krankenhäuser mit Material für die eigene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fach- und Lehrfilm zum Thema Organspende für krankenhausinterne Schulungen)
  • Aufklärungskampagnen im Krankenhaus, z.B. Bereitstellung einer Ausstellungswand zum Thema Organspende in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)
  • Fortbildungsveranstaltung in allen bayerischen Transplantationszentren für Gymnasial- und Realschullehrer im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung