Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Damit hat Bayern die strengste, umfassendste und modernste Hygieneverordnung aller deutschen Länder erlassen. Sie soll einen entscheidenden Beitrag leisten, das Hygienemanagement weiterzuentwickeln.
Anstehende Überarbeitung der MedHygV
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSG-ÄndG) vom 4. August 2011 bringt zwei zentrale Neuerungen für die Hygieneverordnungen der Länder:
Erstens verpflichtet es alle Länder zum Erlass von einheitlichen Hygieneverordnungen. Deshalb erarbeitet Bayern gemeinsam mit den anderen deutschen Bundesländern eine entsprechende Muster-Hygieneverordnung. Dadurch wird auch eine Überarbeitung der MedHygV in einigen Punkten notwendig. Wesentliche Teile der MedHygV bleiben jedoch unverändert. Zum Beispiel schreibt die Verordnung weiterhin verbindlich vor, dass in bayerischen Krankenhäusern Hygienekommissionen eingerichtet werden müssen. Zudem müssen medizinische Einrichtungen wie bisher Hygienefachkräfte und -ärzte beschäftigen und regelmäßig fortbilden.
Zweitens gelten die Hygieneverordnungen der Länder, d. h. auch die bayerische MedHygV, seit dem Inkrafttreten des IfSG-ÄndG nur für diese aufgezählten Einrichtungen:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- sowie Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.
Hygienemanagement
Der medizinische Fortschritt ermöglicht es, dass immer mehr Patienten mit schweren Krankheiten behandelt werden können. Auch die Behandlungsmethoden werden immer komplexer. Hohe Hygienestandards sind daher sehr wichtig.
Unter der Federführung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt es mit der LandesArbeitsGemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) seit Jahren ein bayernweites Netzwerk, das wissenschaftliche Standards im Umgang mit multiresistenten Erregern definiert. Das Hygienemanagement in den medizinischen Einrichtungen soll aber auch weiterentwickelt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit ein Konzept zur Verbesserung der Hygiene erstellt. So können unsere Krankenhäuser auch weiterhin international eine Spitzenposition einnehmen.
Kontrolle der MedHygV
Zusätzlich verstärkt Bayern die die infektionshygienische Überwachung medizinischer Einrichtungen durch ein deutschlandweit einzigartiges Organ: Eine Spezialeinheit des LGL kontrolliert zusammen mit den Gesundheitsämtern regelmäßig und unangemeldet die hygienischen Zustände in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Weiterführende Informationen
Externe Links
- Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
-
Begründung (
, 54 KB)
- Bayerische Hygieneverordnung - Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Diese Verordnung bleibt weiterhin gültig, da sie sich nur auf nichtmedizinische Einrichtungen beschränkt)
- Hygiene in Krankenhäusern und Gemeinschaftseinrichtungen
- Infektionsschutzgesetz
- LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE)
