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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Projekt: Flächendeckende Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings in Bayern

Angeborene Hörstörungen sind im Vergleich zu anderen angeborenen Störungen relativ häufig. Etwa eines von 1.000 Kindern wird mit schwerer beidseitiger Schwerhörigkeit geboren. In Bayern sind das pro Jahr etwa 100 Kinder. Ein ausreichendes Hörvermögen gilt als Voraussetzung für einen natürlichen Spracherwerb und ist ebenso für die kognitive, emotionale sowie psychosoziale Entwicklung entscheidend. Die Folgen für die Entwicklung sind dabei in der Regel umso ausgeprägter, je später die Erkrankung diagnostiziert und eine adäquate Therapie eingeleitet wird. Daher sind frühzeitige Diagnostik und Therapie entscheidend, um diese sonst häufig irreversiblen Sprach- und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.

Bayern engagiert sich seit langem im Neugeborenen-Screening und setzt sich besonders für Qualitätssicherung ein. Von 2003 bis Ende 2008 wurde in der Oberpfalz und zusätzlich ab 2006 in Oberfranken ein vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördertes Modellprojekt zum Neugeborenen-Hörscreening mit großem Erfolg durchgeführt. Nach Abschluss dieser Pilotphase - bei dem weit über 73.000 Kinder untersucht wurden - kommt das Neugeborenen-Hörscreening nach dem Muster des Modellprojekts seit 01.01.2009 nun bayernweit zum Einsatz.

Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurden die Kinder-Richtlinien geändert und das Neugeborenen-Hörscreening in die Untersuchungen mit aufgenommen. Damit haben nunmehr alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland den Anspruch auf eine Neugeborenen-Hörscreening-Untersuchung. Die Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Besonderheit in Bayern ist, dass das Neugeborenen-Hörscreening auf zwei Säulen fußt. Zum einen der Screening-Untersuchung selbst, die von Ärzten in Kliniken oder Praxen durchgeführt wird und zum anderen dem sogenannten Tracking. Unter Tracking versteht man die Nachverfolgung von Kontrolluntersuchungen - also eine Ergänzung des eigentlichen Screenings. Das Screening-Zentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Gesundheitsämter stellen das Tracking und die vollständige Teilnahme aller Kinder sicher. Im Gegensatz zum Screening ist das Tracking freiwillig. Für den Erfolg des Screening-Programms ist das Tracking eine entscheidende Maßnahme. Im Rahmen des Modellprojekts hat sich gezeigt, dass ohne diese Maßnahmen nur etwa die Hälfte der Betroffenen (trotz Screening-Untersuchung) nicht rechtzeitig einer adäquaten Therapie zugeführt wurden. Die frühzeitige Erkennung und der frühzeitige Therapiebeginn sind jedoch für den gesamten Lebenslauf eines Kindes entscheidend!

Der Freistaat Bayern unterstützt flächendeckend das bayernweite Hörscreening mit den bereits im Modellprojekt bewährten Strukturn zur Sicherung der Prozessqualität. Die Einführung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit auch mit Schulungen für Kliniken und niedergelassene Ärzte gefördert.