Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen und Verbänden
Im Zentrum der Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen und Interessensverbänden steht die Einflussnahme auf den europäischen Gesetzgebungsprozess. Hintergrund ist die ausgeprägte Dominanz europäischer Regelungen. So werden ca. 80 Prozent des deutschen Umweltrechts in Brüssel bestimmt, im Lebensmittelbereich liegt der Anteil bereits bei 100 Prozent, und für den rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zeichnet sich schon jetzt eine vergleichbare Entwicklung ab. Für das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat diese Situation gleich in zweierlei Hinsicht Konsequenzen:
- Zum einen gilt es, wichtige Anliegen bayerischer Umwelt-, Gesundheitspolitik in die EU-Gesetzgebungsprozesse einzubringen,
- zum anderen ist darauf zu achten, dass Über- und Fehlregulierungen z.B. in Form von einer mangelhaften Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, Inkohärenzen im EU-Umweltrecht, übermäßigen Berichtspflichten oder zu hohen bzw. unangemessenen Standards vermieden werden.
Bayerische Umwelt- und Gesundheitsbelange im EU-Gesetzgebungsprozess
Alle Möglichkeiten der Länder zur Einflussnahme auf den europäischen Gesetzgebungsprozess setzen letztendlich an den im Gesetzgebungsprozess beteiligten Institutionen an. Zur Verfügung stehen dafür sowohl eine formelle als auch eine informelle Schiene.
Die informellen Einflussnahmemöglichkeiten greifen in der Regel zeitlich früher, nämlich bereits bei der Vorbereitung des EU-Gesetzgebungsverfahrens.
Die formellen Einflussnahmemöglichkeiten werden erst während des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses relevant. Zu diesen zählen:
- Mitwirkung der Länder:
1992 wurde der sogenannte "Europa-Artikel“ in Art. 23 des Grundgesetzes aufgenommen. Durch diesen wurden die Mitwirkungsrechte der Länder in Angelegenheiten der EU wesentlich gestärkt. Die Durchführung des Artikels wird im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) und in der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) geregelt. Danach hat die Bundesregierung den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle EU-Vorhaben zu unterrichten, die für die Länder von Interesse sein könnten und ihm vor Festlegung ihrer Verhandlungsposition Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. - Fachministerkonferenzen:
Die Fachministerkonferenzen der Länder behandeln regelmäßig europapolitische Themen und dienen oftmals auch zur Vorbereitung von Bundesratsbeschlüssen. Für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sind v. a. die Umweltministerkonferenz, die Gesundheitsministerkonferenz und die Agrarministerkonferenz relevant. Eine weitere Möglichkeit zur Einflussnahme besteht zusätzlich über die ständige Konferenz der Europaminister der Länder (EMK). Dort koordinieren die Länder ihre europapolitischen Interessen und tauschen Informationen und Erfahrungen aus. - Ausschuss der Regionen (AdR):
Als das europäische Gremium, das die Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der EU vertritt, ergänzt der AdR die Bemühungen der Länder zur Mitwirkung in Angelegenheiten der EU. Allerdings besitzt der AdR nur das Recht zur Stellungnahme, ein direktes Mitspracherecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren hat er nicht. Der Vertrag von Lissabon ermächtigt jedoch den AdR, gegen Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.
De facto sind die formellen Möglichkeiten der europäischen Regionen zur Einflussnahme auf den europäischen Gesetzgebungsprozess vergleichsweise gering. Umso größer ist demzufolge die Bedeutung der informellen Einflussmöglichkeiten. Ansatzpunkte bestehen zunächst über die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Institutionen.
- Europäisches Parlament:
Einfluss genommen wird hier v.a über die Anregung von Änderungsanträgen und die Kontaktaufnahme mit den bayerischen Europaabgeordneten. - Europäische Kommission:
Direkte Kontakte zu den für Umwelt und Gesundheit zuständigen Vertretern in der Europäischen Kommission liefern weitere Ansatzpunkte für eine informelle Einflussnahme auf jene Institution, die das Initiativrecht für Gemeinschaftsregelungen besitzt. Daneben hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit bereits wiederholt qualifizierte Beamte zur Kommission abgeordnet, die dort für eine befristete Zeit als sogenannte nationale Experten tätig sind und über aktuelle Entwicklungen und ggf. bestehende Planungen in der Kommission nach Bayern berichten.
Neben den offiziellen Gesetzgebungsinstanzen bieten auch das mittlerweile auf EU-Ebene etablierte Netzwerk der Ländervertretungen und regionale Interessensverbände zahlreiche Möglichkeiten zur Platzierung umwelt-, gesundheits- und verbraucherschutzbezogener Interessen. Zu nennen sind insbesondere:
- der Arbeitskreis der Umweltreferenten der deutschen Ländervertretungen in Brüssel und der Arbeitskreis der Gesundheitsreferenten. Sie werden auch jeweils als "Stimme der deutschen Länder gegenüber der Kommission“ bezeichnetet. Ziel dieser Gremien ist einerseits die gegenseitige und parteiübergreifende Information und andererseits die Formulierung von Länderinteressen gegenüber der Kommission im vorrechtlichen Verfahren. Außerdem bestehen enge Kontakte zu den Kollegen in den Ländervertretungen beim Bund und zu anderen europäischen Institutionen wie zum Beispiel der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma.
- die Umweltkonferenz der Regionen Europas, ENCORE (Environment Conference of the Regions of Europe). Mit ENCORE wurde erstmals ein fachbezogenes Forum für die politischen Entscheidungsträger der europäischen Regionen geschaffen. Ziel ist die Stärkung der Rolle der Regionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitiken auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Seit 2002 vertritt Bayern neben Nordrhein-Westfalen die deutschen Länder in der ENCORE-Steuerungsgruppe.
- IMPEL, das Netzwerk für die Umsetzung und den Vollzug des europäischen Umweltrechts der obersten Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten der EU. Da der Vollzug des Umweltrechts in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen liegt, richtet IMPEL als intergouvernementales Netzwerk ein besonderes Augenmerk auf die Vereinheitlichung und Erleichterung des Vollzugs und tritt gleichzeitig Bestrebungen der Kommission zum Erlass von Vollzugsregelungen entgegen. Bayern stellt bei IMPEL neben Nordrhein-Westfalen die Vernetzung der deutschen Länder untereinander, mit dem Bund und vor allem mit anderen europäischen Regionen sicher.
- Partnerschaften, zum Beispiel in Folge von Twinning-Projekten oder Förderprogrammen, bieten eine weitere Möglichkeit zur gemeinsamen und gezielten Einflussnahme auf den Europäischen Gesetzgebungsprozess. Ein Beispiel liefert die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Großbritannien und Dänemark während des Gesetzgebungsprozesses zur Wasserrahmenrichtlinie.
