Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit
Entwicklung der Gesundheitspolitik
Die gemeinsame Europäische Gesundheitspolitik begann in den achtziger Jahren. Sie beschäftigte sich zunächst mit Gesundheitsfragen, die mit der Entwicklung des europäischen Binnenmarktes zusammenhängen, wie z.B. dem Gesundheitsschutz von Wanderarbeitnehmern und der Anerkennung von Berufsqualifikationen.
In der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 wurde der Schutz der menschlichen Gesundheit erstmals zum gemeinsamen Ziel erklärt und mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde das Gesundheitswesen in den Rang einer echten Gemeinschaftspolitik erhoben.
Das Gesundheitswesen gehört zu den Politikbereichen, in denen die Europäische Union (EU) nur eine begrenzte Zuständigkeit hat, d.h. dass die Mitgliedstaaten selbst für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich sind. Die EU darf die Politik der Mitgliedstaaten nur ergänzen. Ein Handeln der EU muss vor allem auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet sein.
Die Schwerpunkte ihrer Gesundheitspolitik hat die EU im 2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit 2008-2013 festgelegt:
- Besserer Gesundheitsschutz der Bürger
- Gesundheitsförderung, einschließlich der Verringerung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung
- Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen.
Innerhalb dieser Schwerpunkte fördert und koordiniert die EU konkrete Projekte und den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, die Entwicklung und Verbesserung von Informationssystemen, Analysen zu bestimmten Gesundheitsthemen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen.
Im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention hat die EU zu den Themen Tabakkonsum, Alkohol, Drogen und übertragbare Krankheiten Rechtsvorschriften erlassen bzw. Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Im Hinblick auf eine sichere medizinische Behandlung in der EU wurden Rechtsvorschriften über Arzneimittel und Medizinprodukte erlassen, sowie EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen sowie menschlichen Geweben und Zellen festgelegt. Ein besonders wichtiger und sensibler Bereich, der nahezu vollständig durch die EU geregelt wird, ist die Lebens- und Futtermittelsicherheit. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher wurden sämtliche Stufen der Lebensmittelkette einschließlich Futtermittel, Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, Lagerung, Transport und Einzelhandel EU-weit einheitlich geregelt. Auch für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es EU-weit einheitliche Vorschriften.
Wertung der EU-Gesundheitspolitik
Die EU hat die ergänzende Aufgabe, einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsniveaus in den Mitgliedstaaten zu leisten. Dazu gehört auch, dass sie bei Maßnahmen, die sie im Rahmen anderer Politikbereiche trifft, die Auswirkungen auf die Gesundheit berücksichtigen muss.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hält ein hohes Gesundheitsniveau in den Mitgliedstaaten und ein schnelles, koordiniertes Vorgehen der EU gegen Gesundheitsgefahren für unverzichtbar, da immer mehr Bürger grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen und viele Krankheiten nicht an Landesgrenzen halt machen. Insbesondere begrüßt das Bayerische Gesundheitsministeirum, dass die EU auch die Gesundheitsförderung und Prävention immer stärker in den Vordergrund ihrer Gesundheitspolitik stellt und unter anderem bei den Themen Übergewicht, Alkohol und Rauchen ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten unterstützt, mit dem die Aktivitäten der einzelnen Mitgliedstaaten beim Kampf gegen diese Probleme ergänzt werden.
Das Bayerische Gesundheitsministeirum achtet jedoch bei allen neuen Gesetzgebungsvorschlägen und Strategien darauf, dass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird und die EU nur tätig wird, wenn die angestrebten Ziele nicht ausreichend auf Ebene der Mitgliedstaaten erreicht werden können. Außerdem wird darauf geachtet, dass die EU ihre begrenzte Zuständigkeit im Bereich Gesundheit nicht überschreitet.
Weiterführende Informationen
Download
- Absichtserklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und dem Ministerium für Gesundheit der italienischen Region Lombardei (Erklärung in deutscher Sprache, PDF 27KB)
- Absichtserklärung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und dem Ministerium für Gesundheit der italienischen Region Lombardei (Erklärung in italienischer Sprache, PDF 32KB)
