Umweltpolitische Aspekte des EU - Erweiterungsprozesses
Im Rahmen des Erweiterungsprozesses werden die Länder des westlichen Balkans an die Europäische Union herangeführt. Sie sollen dabei schrittweise und mit finanzieller Unterstützung das einschlägige Unionsrecht ("aquis communautaire“) der EU im Umweltbereich übernehmen und praktisch anwenden.
Situation in den potentiellen Kandidatenländern
Der letzte Fortschrittsbericht der EU-Kommission über die potentiellen Kandidatenländer zeigt ein differenziertes Bild:
- Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in einem frühen Stadium, es ist im Jahr 2011 nur ein geringer Fortschritt zu verzeichnen. Die Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes und damit die Chance auf eine, landesweite einheitliche Umweltschutzpolitik steht noch aus, ebenso wie eine gesamtstaatliche Umweltbehörde.
- Serbien hat hingegen gute Fortschritte im Umweltbereich erzielt, insbesondere durch die Annahme eines umfangreichen Gesetzespakets Die Verwaltungsressourcen zur Umsetzung vor allem auf örtlicher Ebene sind aber weiterhin nicht ausreichend.
- In Albanien hat es im Jahr 2011 einige Verbesserungen in der Abfallwirtschaft und beim Umweltschutz, insbesondere auch durch die Verabschiedung neuer Gesetze, gegeben. Insgesamt aber sind in Albanien noch erhebliche Anstrengungen erforderlich bis zur Erfüllung der EU-Standards.
Situation in den Beitrittsländern
In den Bereichen Klimawandel, Luftreinhaltung, Abfall und Naturschutz ergibt sich für die Beitrittskandidaten Island, Kroatien, Türkei, Montenegro und Mazedonien folgendes Bild:
Klimawandel
Island:
Island hat das Kyoto-Protkoll am 23.05.2002 unterzeichnet. Die Treibhausgasemissionen haben sich seit 1990 um 30 Prozent verringert. Im Juni 2011 wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt, das die europäischen Vorgaben zum Emissionshandel teilweise umsetzt. Hier werden noch weitere Schritte notwendig sein, um zu einer vollumfänglichen Umsetzung der europäischen Vorgaben zu gelangen.
Kroatien:
Kroatien hat das Kyoto-Protokoll zur Senkung von Treibhausgasemissionen ratifiziert und einen nationalen Allokationsplan für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2010 bis 2012 angenommen. Die Vorbereitungen für den Anschluss an das EU-Emissionshandelssystem sind bereits gut vorangeschritten. Im Jahr 2007 betrug in Kroatien der pro Kopf Ausstoß an Treibhausgasemissionen (relative niedrige) 7,3 Tonnen (t) (1999: 6,6 t). Insgesamt lagen die Emissionswerte bei 32,4 Megatonnen (Mt).
Mazedonien:
Die Republik Mazedonien zeigt vor allem bei der Umsetzung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung unter dem Kyoto-Protokoll positive Ergebnisse.
Montenegro:
Die Republik Montenegro kann hier nur geringe Fortschritte nachweisen. Insbesondere was die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben angeht, besteht noch viel Handlungsbedarf.
Türkei:
Auch die Türkei hat das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Die Emissionshandelsrichtlinien sind jedoch noch nicht umgesetzt und ein Emissionshandelssystem nicht errichtet. In der Zeit von 1990 bis 2007 haben sich in der Türkei die Treibhausgasemissionen pro Kopf von 3,1 t auf 5,3 t pro Jahr erhöht, dieser Ausstoß ist aber vergleichsweise niedrig. Insgesamt lag er 2007 bei 372,6 Mt.
Zum Vergleich: Deutschland verzeichnete 2007 einen Wert von 956,1 Mt. pro Kopf. Die Emissionswerte sind jedoch in der Zeit von 1990 bis 2007 von 15,4 t auf 11,6 t im Jahr gesunken. Im EU-Durchschnitt betrug im Jahr 2007 der Ausstoß pro Kopf 10,2 t (Quelle: Europäische Umweltagentur).
Luftreinhaltung
Island:
Im Bereich der Luftreinhaltung hat Island eine gute Situation. Die nationale Gesetzgebung ist mit den EU-Vorgaben in Einklang.
Kroatien:
Kroatien hat gute Fortschritte bei der Luftqualität und der Verminderung der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe zu verzeichnen, insbesondere ist die Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstgrenzen für Luftschadstoffe nunmehr vollständig umgesetzt.
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit arbeitet mit Kroatien zur Angleichung an die Luftqualitätsstandards der EU zusammen, z.B. bei einem Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG sowie zur Anwendung der Richtlinie zu flüchtigen organische Verbindungen 1999/13/EC (VOC-Richtlinie) im Rahmen der Bayerisch-Kroatischen Regierungskommission Anfang 2010.
Mazedonien:
Mazedonien hat moderate Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht erzielt, es fehlt allerdings insbesondere an einer ausreichenden Verwaltungskapazitäten auf zentraler und lokaler Ebene.
Montenegro:
Hier lassen sich im Jahr 2011 einige Fortschritte verzeichnen. Insbesondere wurden im Juni 2011 neues Gesetze in Kraft gesetzt, die Vorgaben zu weiträumiger grenzüberschreitender Luftverunreinigung machen.
Türkei:
Nur begrenzter Fortschritt kann im Jahr 2011 im Bereich der Luftreinhaltung verzeichnet werden. Die Türkei hat zwar ebenfalls Gesetze zur Luftqualitätsrahmenrichtlinie und den Tochterrichtlinien angenommen, ob diese die Anforderungen der EU-Gesetzgebung erfüllen, muss aber noch bestätigt werden. In jedem Fall sind die Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung der Richtlinie zu regionaler Luftqualität nicht ausreichend.
Wasserwirtschaft
In der Wasserwirtschaft ist in allen fünf Kandidatenländern der Standard noch weit unter dem europäischen Durchschnitt. Ein Beispiel in Zahlen: Der Anteil der Bevölkerung, der an eine kommunale Kläranlage angeschlossen ist, beträgt in Mazedonien 7 Prozent (2007), in Kroatien 29 Prozent (2007) und in der Türkei 42 Prozent (2006) (Quelle: Eurostat). Im Hinblick auf die Angleichung der Standards in der Wasserwirtschaft pflegt Bayern im Rahmen des Projekts Technologietransfer Wasser (TTW) der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung intensive Beziehungen und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch insbesondere mit Kroatien.
Island:
Durch das neue Rahmengesetz, das im April 2011 verabschiedet wurde und das die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzt, hat Island einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht.
Kroatien:
Kroatien konnte im Jahr 2011 erhebliche Fortschritte im Bereich der Wasserqualität verzeichnen. Zudem wurde ein Maßnahmenplan für plötzliche und unvorhergesehene Fälle der Wasserverschmutzung aufgestellt.
Mazedonien:
Auch in Mazedonien konnte die EU-Kommission 2011 nur geringe Fortschritte bei der Umsetzung des Unionsrechts und der Wasserqualität feststellen. Es gibt kaum qualifiziertes Personal, die Organisationsstruktur für ein integriertes Wassermanagement ist sehr schwach. Derzeit wird die Verwaltung umstrukturiert, um diesem Problem abzuhelfen. Problematisch ist insbesondere, dass in Mazedonien der Verursacher nach wie vor nicht für Verschmutzungen des Wassers aufkommen muss.
Montenegro:
Hier kann keinerlei Fortschritt verzeichnet werden. Mangelhafte Abstimmung zwischen den Verantwortlichen, unklare Hierarchien und die fehlende Finanzausstattung sind hier das größte Problem.
Türkei:
In der Türkei konnte die EU-Kommission im Bereich Wasserqualität 2011 nur geringe Fortschritte verzeichnen, so dass das Anpassungslevel an den Unionsstandard niedrig bleibt.
Abfall
Island:
Hier wurden im Jahr 2011 gute Fortschritte erzielt. Im Mai 2011 trat ein neues Abfallrecht in Kraft, das einen Großteil der EU-Abfallrahmenrichtlinie umsetzte.
Kroatien:
Im Bereich Abfall hat Kroatien Fortschritte erzielt. Der Abfallentsorgungsplan 2007-2015 wurde angepasst. Die Vorbereitungen für ein System zur getrennten Sammlung von Abfällen gehen zwar gut voran, es werden aber weitere Anstrengungen nötig sein.
Mazedonien:
Auf einem niedrigeren Level kommt es im Bereich Abfall auch in Mazedonien zu Verbesserungen. Insbesondere bei der Umsetzung der Batterierichtlinie sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazitäten der Verwaltung vor Ort sind aber immer noch weit unzureichend. Auch die Finanzmittel im diesem Bereich sind viel zu niedrig und müssen unbedingt angehoben werden. Örtliche Abfallmanagementsysteme wurden mittlerweile zumindest in wenigen Bereichen eingerichtet.
Montenegro:
Die Fortschritte in diesem Bereich sind recht begrenzt. Immerhin hat das erste Recycling-Center mittlerweile seine Arbeit aufgenommen. Allerdings besteht hier noch großer Handlungsbedarf, v.a. hinsichtlich der Infrastruktur.
Türkei:
In der Türkei können hier gute Fortschritte verzeichnet werden. Das gesamte Abfallrecht wird derzeit im Hinblick auf die Abfallrahmenrichtlinie überarbeitet. Dennoch wird die Türkei auf lange Sicht zur besseren Koordinierung nationale, regionale und lokale Abfallmanagementpläne erstellen müssen, die im Einlang mit der Abfallrahmenrichtlinie sind.
Naturschutz
Island:
Das nationale Recht wird derzeit im Hinblick auf die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie überarbeitet. Die Arbeit an Managementplänen für die Nationalparke wurde fortgesetzt.
Kroatien:
Zur vollständigen Angleichung beim Naturschutz sind in Kroatien noch größere Anstrengungen erforderlich, insbesondere zu FFH-Gebieten und Vogelschutz. Die Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung in diesem Bereich sind nach wie vor noch nicht ausreichend.
Mazedonien:
Die Anpassung in Mazedonien ist hier etwas weiter fortgeschritten. Insbesondere bei den Informationssystemen zur Biodiversität ist ein guter Fortschritt zu verzeichnen. 2011 konnten Managementpläne für geschützte Gebiete zudem weiter vorangebracht werden, allerdings fehlt es hier v.a. an finanziellen Mitteln. Eine nationale Strategie oder ein Aktionsplan zum Naturschutz ist zudem immer noch nicht abgeschlossen worden. Kapazitäten und Ausrüstung der Verwaltung sind noch mangelhaft.
Montenegro:
Hier kann etwas Fortschritt im Hinblick auf die Gesetzgebung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen verzeichnet werden. Nichtsdestotrotz steht die Umsetzung von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie noch aus.
Türkei:
Im Bereich des Naturschutzes kann im Jahr 2011 keinerlei Fortschritt verzeichnet werden. In der Türkei gibt es weder eine Liste potentieller Natura 2000 Gebiete, noch ein Rahmengesetz zum Naturschutz oder Umsetzungsgesetze für die FFH- oder Vogelschutzrichtlinie. Der fortschreitende Verlust von Habitaten gibt Anlass zur Besorgnis.
Weiterführende Informationen
- Technologietransfer Wasser
- Europäischer Biotopverbund Natura 2000: Allgemeine Informationen zur Umsetzung in Bayern
- Gesundheitspolitische Aspekte des EU-Erweiterungsprozesses
