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Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

Umsetzung der Alpenkonvention

Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Konvention ist die auf der VII. Alpenkonferenz 2002 beschlossene Einrichtung eines Ständigen Sekretariats in Innsbruck (politisch-administrative Aufgaben) mit einer Außenstelle in Bozen (technisch-operative Aufgaben).

Überprüfungsbericht

Ein Überprüfungsausschuss hat die Aufgabe gemäß eines festgelegten Mechanismus zur periodischen Überprüfung alle 4 Jahre einen Bericht über die Einhaltung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle in den Alpenstaaten und der EU auszuarbeiten. Die ersten Länderberichte wurden bis Herbst 2005 erstellt.

Um eine gemeinsame und langfristige Alpenpolitik sicherzustellen ist es entscheidend, dass alle Protokolle so schnell wie möglich von allen Vertragsparteien und der EU unterzeichnet und ratifiziert werden.

Projekte und Maßnahmen

Neben der formalen Umsetzung der Alpenkonvention gilt es deren Inhalte durch Maßnahmen und Projekte auf der jeweils relevanten Umsetzungsebene mit Leben zu erfüllen. Das Programm Europäische Territoriale Kooperation Alpenraum 2007-2013 bietet dabei eine Möglichkeit zur Förderung grenzüberschreitende Projekte. Jüngste Beispiele hierfür sind die Projekte ECONNECT zur Vernetzung ökologisch hochwertiger Lebensräume und ALPSTAR zur Erreichung von CO2-Neutralität in ausgewählten Modellregionen der Alpen (Achtental in Deutschland).

Landtags-Interpellation

Eine umfangreiche Interpellation im Bayerischen Landtag über die Umsetzung der Alpenkonvention gab Gelegenheit, den Stand der rechtlichen Umsetzung sowie aktuelle Tätigkeiten in den die Protokolle betreffenden Fachbereichen ausführlich darzustellen. Die Antwort der Staatsregierung ist als Landtagsdrucksache Nr. 15/5263 veröffentlicht.