Alpenkonvention - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Grundlagen
Die Alpen sind Natur- und Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum für 13 Millionen Alpenbewohner in 43 Regionen, wertvollstes Trinkwasserreservoir Europas und wichtiges Tourismusziel. Mit dem 1991 unterzeichneten und 1995 in Kraft getretenen internationalen "Übereinkommen zum Schutz der Alpen", kurz Alpenkonvention, versuchen die Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und die Europäische Union in grenzüberschreitender Zusammenarbeit die bedeutendste Bergregion Europas zu schützen und nachhaltig zu entwickeln. Innerhalb Bayerns nimmt das Bayerische Umweltministerium die Koordinierungsfunktion in Angelegenheiten der Alpenkonvention wahr.
Ziele der Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein als Rahmenvertrag konzipiertes völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zwischen den Staaten. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik ein umweltverträgliches Wirtschaften im Alpenraum zu gewährleisten. Der langfristige Schutz der natürlichen Ökosysteme und die nachhaltige Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der ansässigen Bevölkerung sind dabei ihre wichtigsten Ziele.
In sog. "Fachlichen Protokollen“ (Durchführungsprotokollen) wird zu einzelnen Fachbereichen festgelegt, welche konkreten Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen ergriffen werden sollen.
Bisher wurden in den Bereichen Berglandwirtschaft, Bergwald, Bodenschutz, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Tourismus und Verkehr Protokolle erarbeitet. Das Verkehrsprotokoll enthält beispielsweise die Verpflichtung der Vertragsparteien, auf den Bau hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zu verzichten.
Seit 18.12.2002 sind diese acht erarbeiteten Protokolle sowie ein Protokoll zur Streitbeilegung durch die Ratifizierungen Deutschlands, Österreichs und Liechtensteins völkerrechtlich in Kraft und ihr Inhalt somit Bestandteil des in Deutschland geltenden Rechts.
In den Jahren 2005/06 wurde für den Bereich „Bevölkerung und Kultur“ eine politische Deklaration ausgearbeitet, die der Überprüfung auf Einhaltung zugänglich sein wird
Vorsitz der Alpenkonferenz
Die zuständigen Umweltminister der Alpenstaaten tagen alle 2 Jahre um aktuelle Fragen zu diskutieren und politische Vorgaben festzulegen.
Die VIII. Alpenkonferenz am 16.November 2004 in Garmisch - Partenkirchen hat zum Abschluss der zweijährigen deutschen Präsidentschaft ein mehrjähriges Arbeitsprogramm für die Jahre 2005 bis 2010 beschlossen, u.a. mit Aktivitäten zur Vervollständigung des Vertragswerkes, Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen, Erfahrungsaustausch im Alpenraum und Kooperation mit anderen Bergregionen. Gemeinsame Projekte, gegliedert nach folgenden vier Schwerpunkten:
- Mobilität, Erreichbarkeit, Transitverkehr
- Gesellschaft, Kultur, Identität
- Tourismus, Freizeit, Sport
- Natur, Land- und Forstwirtschaft, Kulturlandschaft
sollen querschnittsartig die verschiedenen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung aufgreifen.
Nach zweijährigem österreichischem Vorsitz ging die Präsidentschaft mit der IX. Alpenkonferenz am 9. November 2006 in Alpbach/Tirol turnusmäßig für zwei Jahre an Frankreich und mit der X. Alpenkonferenz am 12.März 2009 wiederum für zwei Jahre an Slowenien über.
Wesentliches Ergebnis der letzten Alpenkonferenz waren Beschlüsse zu abgestimmten Maßnahmen beim alpenweiten Klimaschutz in einem so genannten Klimaaktinosplan und die Einrichtungen neuer Kooperationsplattformen im Bereich Wasser und Große Beutegreifer.
Weiterführende Informationen zur Alpenkonvention
- Aktiver Schutz in den Alpen
- Anwendungsbereich der Alpenkonvention
- Umsetzung der Alpenkonvention
- Konferenz der Vertragsparteien
- Durchführungsprotokolle
